Muss ich handeln? – Wer unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt
Aufatmen vorab: Nicht alle Unternehmen müssen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen.
Du bist betroffen, wenn dein Unternehmen
- mehr als 10 Mitarbeitende hat
und/oder - mehr als 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr macht.
Was heißt das genau?
Wenn du zum Beispiel eine Online-Plattform betreibst und 12 Mitarbeitende hast, dann musst du die Vorgaben einhalten.
Auch wenn du weniger als 10 Mitarbeitende hast, aber über 2 Millionen Euro Umsatz machst, bist du betroffen.
Auch wichtig:
Es geht um digitale Produkte und Dienstleistungen wie zum Beispiel:
- Eine Website oder ein Online-Shop
- Digitale Kurse
- E-Books
- Apps oder Software
Da du mit deiner Spreadmind Plattform ein solches Produkt führst, musst du es ab 28. Juni 2025 barrierefrei anbieten.
Hinweis: Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen.
Aber auch sie profitieren, wenn sie barrierefrei arbeiten, was gut ist für alle Nutzerinnen und Nutzer.
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