Lektion Fortschritt
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Du hast herausgefunden, dass du mit deinem Onlineangebot vom BFSG betroffen bist? Dann könnten das hier die nächsten Schritte sein, aber bitte keine Panik.

1. Überblick verschaffen

Prüfe, welche Teile deines Angebots barrierefrei sein müssen. Auch die externen, die du mithilfe des Integrationstools angebunden oder über Skripte eingebunden hast.
Zum Beispiel:

  • Deine Plattform (Landingpages, Produktseiten, Kursseiten)
  • Inhalte wie PDFs, Bilder, Videos, Audio
  • Externe Tools (z. B. E-Mail-Marketing, Kalender)

2. Zuständigkeiten klären

Für die Inhalte auf der Plattform seid ihr Autoren selbst verantwortlich. Das heißt, die barrierefreie Gestaltung davon ist “euer Bier”, wir helfen euch aber gerne mit diesem Kurs beim Anpacken!

Die Umsetzung der aufgefallenen Dinge sollte schnellstmöglich geschehen. Für die verschiedenen Elemente, die barrierefrei gestaltet werden müssen, gibt es in diesem Kurs eigene Kapitel.

Die Elemente, die von uns vorgegeben sind (Grundgerüst, Kasse-Seite, …) werden natürlich von uns auf die barrierefreie Bedienung gecheckt und optimiert.

3. Bestehende Inhalte prüfen

Analysiere deine Website und Medieninhalte:

  • Gibt es Alternativtexte für Bilder?
  • Sind Videos mit Untertiteln versehen?
  • Ist die Sprache klar und verständlich?
  • Können alle Inhalte mit der Tastatur bedient werden?

Wichtig: Um auf Nachfrage nachweisen zu können, dass ihr an der Optimierung eurer Webinhalte arbeitet, solltet ihr ein Dokument erstellen. Dieses kann beispielsweise eine Tabelle sein, die folgende Inhalte führt:

  • Zu verbesserndes Element (Bilder auf der gesamten Plattform)
  • aufgefallen am (22.05.2025)
  • Was ist zu tun? (Alternativtexte bei Bildern hinterlegen)
  • Wer ist dafür verantwortlich? (Mitarbeiter X)
  • Bis wann ist die Umsetzung geplant? (bis 15.06.2025)
  • Erledigt am (12.06.2025)
  • Erledigt von (Mitarbeiterin Y)

Was soll das denn bringen? Das ist ja nur Mehrarbeit…

-> Nein, ist es nicht. Denn durch diese Planung könnt ihr auf Nachfrage nachweisen, dass die Barrierefreiheit in eurem Unternehmen angegangen wird. Schon das entspricht der sog. Konformitätsstufe AA des Gesetzes.

4. Neue Inhalte barrierefrei erstellen

  • Erarbeite deine neuen Inhalte immer in logischer Struktur.
  • Verwende einfache oder leichte Sprache.
  • Erstelle barrierefreie PDFs zur Einbettung, Videos mit Untertiteln oder Transkripten.
  • Beschrifte deine Bilder.

Weitere Tipps für barrierefreie Inhaltserstellung gibt es in den folgenden Kapiteln dieses Kurses.

5. Externe Anbieter prüfen

Verwende möglichst barrierefreie Tools für E-Mail-Marketing und Co. Die Anbieter haben in ihrem Hilfebereich oft bereits Artikel zum Thema Barrierefreiheit.
Prüfe die Barrierefreiheit externer Services regelmäßig.

6. Fristen im Blick behalten

Bis zum 28. Juni 2025 musst du barrierefrei aufgestellt sein bzw. zumindest einen Plan (s. Punkt 3) haben.
Plane genug Zeit für die Umsetzung ein.

Das alles erscheint dir jetzt als unüberwindbare Hürde? Bitte keine Panik. Die nächsten Lektionen führen dich nach und nach durch das Thema und geht auch auf die verschiedenen Unterpunkte ein.

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