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Aufatmen vorab: Nicht alle Unternehmen müssen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen.

Du bist betroffen, wenn dein Unternehmen

  • mehr als 10 Mitarbeitende hat
    und/oder
  • mehr als 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr macht.

Was heißt das genau?

Wenn du zum Beispiel eine Online-Plattform betreibst und 12 Mitarbeitende hast, dann musst du die Vorgaben einhalten.

Auch wenn du weniger als 10 Mitarbeitende hast, aber über 2 Millionen Euro Umsatz machst, bist du betroffen.

Auch wichtig:

Es geht um digitale Produkte und Dienstleistungen wie zum Beispiel:

  • Eine Website oder ein Online-Shop
  • Digitale Kurse
  • E-Books
  • Apps oder Software

Da du mit deiner Spreadmind Plattform ein solches Produkt führst, musst du es ab 28. Juni 2025 barrierefrei anbieten.

Hinweis: Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen.
Aber auch sie profitieren, wenn sie barrierefrei arbeiten, was gut ist für alle Nutzerinnen und Nutzer.

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